VEREIN KRONE-LESER HELFEN


Gemeinnütziger Verein

zur Unterstützung nach Schicksalsschlägen

Registrierungsnummer: SO-18483

ZVR-Zahl: 83 17 12 887

Eiskalte Wohnung: Seniorin lebt ohne Heizung

Wenn man mit bald 80 Jahren allein lebt, in einer eiskalten Wohnung, ohne soziale Kontakte, auch weil man sich kein Hörgerät leisten kann – dann ist das einfach nur traurig.
Der alte Ofen in der Wohnung tropft und ist außer Betrieb.

Die steirische Pensionistin hatte es nicht leicht in ihrem Leben – und im Alter schon gar nicht. Allein die Wohnsituation hat sie über Jahrzehnte völlig zermürbt. Sie ist die einzige Mieterin in einem Haus. Über Jahre, so scheint es, wollten die Besitzer sie „draußen“ haben, deckten sie mit Räumungsklagen ein.

Weil das nicht von Erfolg gekrönt war – die Steirerin hatte aus finanziellen Gründen auch nicht die Option umzuziehen – setzte man die Hebel wohl anderweitig an. Nötige Sanierungen sind offensichtlich ausgeblieben.

Die Dusche steht in der Küche, die Möbel in der Wohnung sind sehr alt.

So hat die Feuchtigkeit nicht nur den Boden in der armseligen Wohnung ruiniert, sondern auch die Gesundheit der Frau. Sie hat nur einen kleinen Ölofen, der Wärme spenden sollte – den traut sie sich allerdings nicht einzuschalten, weil er tropft. Die Seniorin hat nicht einmal Warmwasser in ihrer Behausung! Nur uralte Möbel sorgen für ein klein wenig Behaglichkeit.

Und die Frau ist sozial isoliert, nicht nur, weil sie allein im Haus lebt, sondern auch, weil sie kaum mehr unter Menschen geht. Sie hört nämlich sehr schlecht – ein Hörgerät kann sie sich aber nicht leisten.

Jetzt ist auch noch ihr Bruder verstorben: Mit ihrem bisschen Ersparten hat sie das Begräbnis bezahlt. Wir wollen der Frau zumindest das Hörgerät beschaffen und natürlich bei der Heizung helfen. So soll niemand unter uns leben.

Bitte helfen Sie mit ihrer Spende mit, dieser Pensionistin einen würdigen Lebenabend zu ermöglichen.

“Die Krone hilft – Steiermark“, AT 152081500044569523; Kennwort Hörgerät

Spenden, die das Spendenziel übersteigen bzw. allfällige, nach einem Zeitraum von zwei Monaten nach Erscheinen des Artikels einlangende Spenden können auch für andere Hilfsaktionen verwendet werden.

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